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FRAGEN und ANTWORTEN zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung

Wer muss sich lizenzieren lassen?
Jeder gewerbliche Verkäufer ( “Erst-Inverkehrbringer“), der Verkaufsverpackungen zuerst mit Ware befüllt und an private Endverbraucher versendet, muss sich lizenzieren lassen.
Falls nur gelegentlich Ware versandt wird und keine Absicht zur Gewinnerzielung besteht, sind Sie nicht lizenzierungspflichtig.

Was muss ich lizenzieren lassen?
ALLE VERKAUFSVERPACKUNGEN GEM. § 3 VerpackV.
Unabhängig vom Material der Verpackung, müssen alle Verpackungen die vom Endverbraucher ausgepackt und über den Hausmüll entsorgt werden, lizenziert werden.
Verpackungen die bereits durch einen Vorlieferanten lizenziert wurden, müssen nicht mehr lizenziert werden.

Wer ist “privater Endverbraucher “?
Private Endverbraucher sind alle diejenigen, die Ihre Verpackung im Hausmüll entsorgen.
Darunter fallen private Haushalte, aber auch Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Ärzte, Gaststätten, Hotels, Museen etc.

Sind Verkaufsverpackungen=Serviceverpackungen?
Serviceverpackungen sind im eigentlichen Sinn solche, die beim Befüllen von Waren an den Kunden notwendig sind, wie z.B. Becher für Kaffee oder Lebensmittelverpackungen (Brötchentüten).
Der LAGA-Ausschuss für Produktverantwortung (APV) hat Ende Oktober 2008 klar entschieden, dass Versandverpackungen keine Serviceverpackungen sind.
Somit besteht für diesen Bereich nicht das Recht vom Vorlieferanten die Übernahme der Lizenzierung zu verlangen.

Bezug aus dem Ausland – für mich lizenzierungspflichtig?
Nicht lizenzierte Verpackungen, die als Verkaufsverpackungen beim “privaten Endkunden“ anfallen und Sie diese als Erst-Inverkehrbringer liefern, müssen lizenziert werden.

Gebrauchte Verpackungen – muss ich lizenzieren?
Da keine Kennzeichnungspflicht wie z.B. durch den Grünen Punkt mehr besteht, ist es schwierig zu erkennen, ob die Verpackung bereits lizenziert wurde.
Um Sicher zu gehen, lassen Sie sich eine Bestätigung der Lizenzierung aushändigen.

Besteht eine Kennzeichnungspflicht?
Nein. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass alle Verkaufsverpackungen, welche ab dem 01.01.2009 im Umlauf sind, lizenziert wurden.

Benötige ich eine Lizenznummer?
Von unserem Kooperationspartner ZENTEK bekommt jeder Vertragspartner auch eine Vertragsnummer.
In die Datenbank der IHK wird nur Ihre UST-ID-Nr. oder Steuernummer eingegeben.

Benötige ich eine UST-ID-Nr. zur Lizenzierung?
Diese ist für die IHK-Datenbank nötig. Wahlweise können Sie auch die für die Steuererklärung maßgebende Steuernummer verwenden.
Wir empfehlen Ihnen jedoch eine UST-ID-Nr. kostenlos beim Bundesamt für Steuern zu beantragen.

Wie errechne ich die benötigte Lizenzmenge?
Die Gewichte für Verpackung, welche Sie über uns beziehen, können wir Ihnen mitteilen.
Verpackungen, welche Sie nicht von uns beziehen aber über uns lizenzieren möchten, können Sie wiegen und hochrechnen.

Kontakt

Unser Expertenteam beantwortet Ihnen gern jede Frage rund um das Thema Verpackung.

Frau Patricia Buchheister
Tel.: 02933 / 9705-28

Täglich von 8.00 - 12.00 Uhr erreichbar

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