Folien direkt vom Hersteller

Allgemeine Informationen

Wichtige Inforamtionen zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung - kurz und bündig:

  • Ab 1.1.2009 sind alle Unternehmen, zu einer Lizenzierung bei einem Dualen System verpflichtet für  Verpackungen die  Sie als „Erst-Inverkehrbringer“  an private Endkunden und haushaltsähnliche Abnehmer liefern.

    Das heißt, dass alle gewerblich tätigen Firmen und Personen ihre Verpackungen lizenzieren müssen, die sie mit Ware befüllt an den Endverbraucher liefern!

  • Auch Kleinstverpackungsmengen müssen lizenziert werden.

  • Verstöße werden verfolgt und sanktioniert, VerpackV § 6, Abs. 1 (Bußgelder bis zu 50.000 € lt. Link Gesetzestext) .

  • Die Versendung unlizenzierter Verpackungen ist wettbewerbswidrig und somit ein Abmahngrund.

  • Eine Pflicht zur Kennzeichnung von Verpackungen (z.B. „Der Grüne Punkt“) entfällt, jeder Gewerbetreibende muss seine Verpackungen selbst lizenzieren lassen.

Wir übernehmen als „beauftragter Dritter“ den kompletten Service für die Lizenzierung Ihrer Verpackungen.


» Beispiel: Wer ist Erst-Inverkehrbringer?

Kontakt

Unser Expertenteam beantwortet Ihnen gern jede Frage rund um das Thema Verpackung.

Frau Patricia Buchheister
Tel.: 02933 / 9705-28

Täglich von 8.00 - 12.00 Uhr erreichbar

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.