Allgemeine Informationen
Wichtige Inforamtionen zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung - kurz und bündig:
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Ab 1.1.2009 sind alle Unternehmen, zu einer Lizenzierung bei einem Dualen System verpflichtet für Verpackungen die Sie als „Erst-Inverkehrbringer“ an private Endkunden und haushaltsähnliche Abnehmer liefern.
Das heißt, dass alle gewerblich tätigen Firmen und Personen ihre Verpackungen lizenzieren müssen, die sie mit Ware befüllt an den Endverbraucher liefern!
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Auch Kleinstverpackungsmengen müssen lizenziert werden.
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Verstöße werden verfolgt und sanktioniert, VerpackV § 6, Abs. 1 (Bußgelder bis zu 50.000 € lt. Link Gesetzestext)
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Die Versendung unlizenzierter Verpackungen ist wettbewerbswidrig und somit ein Abmahngrund.
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Eine Pflicht zur Kennzeichnung von Verpackungen (z.B. „Der Grüne Punkt“) entfällt, jeder Gewerbetreibende muss seine Verpackungen selbst lizenzieren lassen.
Wir übernehmen als „beauftragter Dritter“ den kompletten Service für die Lizenzierung Ihrer Verpackungen.
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Beispiel: Wer ist Erst-Inverkehrbringer?
Ein Autoersatzteilhersteller versendet seine Ware in Kartonagen und übersendet diese an einen Großhandel. Da kein Versand an den Endkunden erfolgt, müssen die Kartonagen nicht lizenziert werden.
Der gleiche Hersteller betreibt einen Onlineshop für Endkunden.
Da die Ware an einen Endverbraucher gesendet wird, ist der Hersteller in diesem Fall der Erst-Inverkehrbringer und muss die Verpackung lizenzieren lassen.